Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die OAE GmbH wird im Folgenden als „Veranstalterin“ bezeichnet. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Festivalbesucher*innen und übrige Vertragspartner*innen der Veranstalterin.
2. Mit dem Erwerb eines Festivaltickets akzeptiert der*die Erwerber*in bzw. Inhaber*in (nachfolgend „Ticketerwerber*in“ bzw. „Ticketinhaber*in“) die AGB der Veranstalterin.
3. Das Ticket, welches per Mail zugesandt wird, gilt als Eintrittsticket. Es muss online oder ausgedruckt am Eingang vorgewiesen werden, der QR-Code wird abgescannt. Es gilt Ausweiskontrolle bei jedem Besucher und Besucherin.
4. Für Festivalbesucher*innen gelten die für die jeweilige kommunizierten Öffnungszeiten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Öffnungszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
II. Ticketkauf
5. Die Veranstalterin empfiehlt einzig bei den offiziellen, vom Veranstalter autorisierten, Vorverkaufsstellen zu kaufen. Es wird empfohlen, nie ein Ticket zu erwerben, das vor dem offiziellen Vorverkaufsstart angeboten wird. Die Tickethändler sind zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz von gültigen Tickets. Es besteht das Risiko, dass die bezahlten Tickets nie zugestellt werden. Folgende Plattformen sind in der Regel keine offiziellen Vorverkaufsstellen, sondern Wiederverkäufer oder Tauschbörsen, auf welchen professionelle und private Weiterverkäufer spekulativen Handel mit dem An- und Verkauf von Veranstaltungstickets betreiben: Alltickets, Viagogo, Onlineticketsshop, Worldticketshop, Vienna Ticketoffice, Ticketbande, Ebay, Ricardo. Wir raten dringend davon ab, auf diesen Plattformen Tickets zu erwerben.
6. Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkauf (Handel) ist untersagt. Tickets, welche nicht zum Weiterverkauf erworben wurden, dürfen zum marktüblichen Preis verkauft werden. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann zu Weiterverkaufszwecken erworbene Tickets sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
III. Festivalarmbändel
7. Das Festivalticket wird an den offiziellen Kassen und von der Veranstalterin kontrolliert (Barcode oder QR-Code). Das Festivalarmband, das fest verschlossen am rechten Handgelenk zu tragen ist, berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände (während des auf dem Ticket genannten Zeitraums). Beschädigte oder nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der obengenannten Leistung. Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt während der gesamten Dauer der Veranstaltung an allen Eingängen sowie entlang des Geländes und auf dem Gelände Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Verlorene und beschädigte Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt. Armbänder können nicht übertragen werden und sind nur für eine Person zulässig. Wir raten ebenfalls davon ab, gebrauchte Bändel vor Ort zu erwerben. Strafrechtliche Schritte werden vorbehalten.
IV. Absage, Verschiebung, Unterbruch oder Abbruch des Festivals; Rückerstattung
8. Bei Absage oder Verschiebung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Umwelteinflüsse, Katastrophen, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie, Pandemie, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals usw.) ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden der Veranstalterin, wird zu gegebener Zeit ein Zeitfenster für die Rückforderung der Ticketguthaben kommuniziert. Ab Bekanntgabe des offiziellen Rückforderungsprozesses hat jede*r Ticketerwerber*in 60 Tage Zeit, um sich für eine Rückzahlung (max. 90% des Ursprungwertes) oder ein Guthaben (100% des Ursprungwertes wird auf die jeweilige Folgeausgabe übertragen) zu entscheiden. Sollte der Event im Folgejahr ebenfalls gefährdet sein, wiederholt sich das vorgängig beschriebene, ordentliche Prozedere.
9. Bei Unterbruch oder Abbruch des Festivals aufgrund höherer Gewalt(z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines*einer Künstler*in, Unwetter, Unruhen, Pietät, Terrorgefahr, -warnung oder -akt, Epidemie, Pandemie, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals usw.) ohne vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden der Veranstalterin besteht weder ein Anspruch auf die Rückgabe der Eintrittskarte, noch auf Rückerstattung des Kaufpreiseses, noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Festivals. Als Unterbruch des Festivals gilt jede ab Türöffnung des Festivals erfolgte temporäre, zeitlich begrenzte Unterbrechung des Festivals. Als Abbruch des Festivals gilt jeder ab Türöffnung des Festivals erfolgter Abbruch ohne Wiederaufnahme des Festivalbetriebes.
V. Konzerte und Programm
10. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Für Absagen von Künstler*innen, Änderung des zeitlichen Ablaufs, Auftrittszeiten der Künstler*innen, Bühnenwechsel usw. können keine Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden und die Veranstalterin lehnt jede Haftung ab.
11. Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Konzerte. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Am Festivaleingang, am Info-Point im Festival Store und auf dem Gelände werden kostenlos Gehörschutzpfropfen abgegeben. Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
12. Das Festival findet bei jeder Witterung statt; vorbehalten bleiben Witterungsbedingungen, welche die Durchführung verunmöglichen (vgl. auch Ziff. 7 und 8).
13. Die Anreise und Rückreise an das Festival sind in der Verantwortung der Festivalbesucher*innen. Die Veranstalterin schliesst jegliche Haftung aus.
VI. Zahlungsmittel
14. Das Festival findet bargeldlos statt. Es wird eine Station zum Aufladen der Chipkarten auf die Bändel angeboten.
15. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften und Angaben, die im Online-Konto oder anderswie abgefragt werden können. Insbesondere Angaben über den aktuellen Saldo und getätigte Transaktionen gelten als vorläufig und unverbindlich.
16. Nach dem Festival wird ein allfälliges Restguthaben auf Antrag auf das letzte verwendete Zahlungsmittel zurückgebucht. Die Rückzahlung von Guthaben während des Festivals vor Ort ist nicht möglich. Die Rückerstattung erfolgt via links auf der Website. Die Auszahlungen erfolgen in der Regel innert 14 Arbeitstagen. Das Online-Rückzahlungsformular steht den Festivalbesucher*innen bis am Oktober 2025 zur Verfügung. Danach sind keine Rückforderungen mehr möglich. Rückzahlungen sind nur auf Schweizer CHF-Konten möglich. Rückzahlungen auf ausländische Konti sind ausgeschlossen. Verschenktes Cashless Guthaben kann nicht zurückerstattet werden und ist nur für das jeweilige Jahr gültig.
17. Die Veranstalterin unterliegt der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Die Festivalbesucher*innen anerkennen, dass die Bereitstellung und der Betrieb des Cashless-Systems von einer Drittanbieterin (WEEZEVENT SWITZERLAND Sàrl; «Cashless-Anbieter») erbracht werden und erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin und der Cashless-Anbieterin im Zusammenhang mit dem Cashless-Service Kenntnis von ihren Daten erlangen. Jede Datenbearbeitung erfolgt ausschliesslich zum Zweck des Betriebs des Cashless-Systems und zur Rückzahlung des Restbetrags an die Festivalbesucher*innen. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur zum Zweck der korrekten Abwicklung der von Festivalbesucher*innen autorisierten Zahlungen. Eine Weitergabe der Daten an Behörden erfolgt lediglich im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Die Festivalbesucher*innen erklären sich damit einverstanden, dass die Veranstalterin zwecks statistischer Auswertung über ihre Daten und Transaktionen verfügt. Die Veranstalterin ist berechtigt, für die Erbringung des Cashless-Services Dritte in der Schweiz und im Ausland beizuziehen und einzelne damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen an Dritte in der Schweiz und im Ausland auszulagern. Gemäss Datenschutzgesetz (DSG) werden sämtliche personenbezogenen Daten aus dem Vorjahr spätestens Mitte Mai des Folgejahres gelöscht.
VII. Verbotene Gegenstände; Aufnahmen
18. Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-, Blech- und Spraydosen, bengalischen Fackeln, Pyrotechnischen Gegenständen, sowie Waffen, Drogen und gesundheitsgefährdende Stoffe (z. B. Lachgas) ist generell verboten. Weiter dürfen keine Gasgrills und Gasflaschen auf das Festivalgelände gebracht und verwendet werden. Auf dem Festivalgelände inkl. Campingplatz sind leistungsstarke USB – Boxen, Lautsprecher oder technische Geräte verboten. Diese dürfen ebenfalls nicht auf das Festivalgelände gebracht werden. Eine finale Auflistung der verbotenen Gegenstände ist auf der Homepage und bei den Eingängen ersichtlich und fällt unter diese AGB. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände und kann zu Areal- Hausverbot führen. Der Kaufpreis des Tickets wird in solchen Fällen nicht zurückerstattet. Weitere rechtliche Schritte (Strafanzeigen, Zivilrechtliche Verfahren), behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor.
19. Gestattet sind kleine Parfümflaschen und Kinderschoppen aus Glas sowie Tuben aus Alu (Mayonnaise, Senf etc.). Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt an allen offiziellen Eingängen und entlang des Geländes während der gesamten Dauer der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen mit Gepäckdurchsuchung durch. Den Anordnungen des Ordnungsdiensts ist zwingend Folge zu leisten.
20. Drohnen, Foto-, Film-, Digital- und Videokameras mit auswechselbarem Objektiv, Audio-Aufnahmegeräte bzw. Abspielgeräte (mit Lautsprechern), Selfie-Sticks/GoPro-Halterungen/Teleskopstäbe/Stative länger als 25 cm sowie Musikinstrumente und Megafone sind auf dem Festivalgelände und in der Sleeping Zone nicht zugelassen. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, Kontrollen durchzuführen. Zugelassen sind kleine Pocket- und Digitalkameras sowie Smartphones.
21. Audio- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Bands sind nicht erlaubt. Fotografieren mit Handy für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich möglich. Für das Filmen und Fotografieren mit professionellen Kameras bedarf es einer separaten Akkreditierung.
22. Mitglieder des Organisationskomitees, sowie Mitarbeitende des eingesetzten Sicherheitsdienstes der Veranstalterin, haben das Recht, Personen/Personengruppen den Einlass auf das umfriedete Festivalgelände aus wichtigen Gründen (strafrechtlich relevante Vorfälle, Verstösse gegen Sitte und Anstand, sowie gegen die AGB und/oder Festivalgeländeordnung/Zeltplatzordnung) zu verwehren. Der Entscheid wird vor Ort begründet und kann zu einem schriftlichen Areal- Hausverbot führen. Sollten Personen/Personengruppen sich weigern, die Personalien bekannt zu geben, wird die Luzerner Polizei zugezogen. Ebenso wird unter Mithilfe der Polizei das Hausrecht durchgesetzt. Missachtungen von Areal- Hausverboten werden konsequent zur Anzeige (Hausfriedensbruch) gebracht.
23. Die Veranstalterin haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände/Mobiliar/Zelte / elektronische Geräte etc.
Fundsachen werden während der Veranstaltung im Festivalfundbüro in der Sicherheitszentrale gelagert. Die Aushändigung der Gegenstände erfolgt nach Prüfung der Eigentumsverhältnisse (Mobiltelefone etc.). Den Eigentumsnachweis hat die/der Verliererin/Verlierer zu erbringen. Nach dem Festival werden die Gegenstände gesammelt an das Fundbüro der Luzerner Polizei, 6003 Luzern, Hirschengraben 17a übergeben. Offensichtlich stark defektes (Zelte etc.), verschmutztes (Kleider etc.) Fundgut oder Fundgut von niedrigem Wert (unter CHF 10.-) werden vor Ort entsorgt.
VIII. Foto- und Videoaufnahmen durch die Veranstalterin und Dritte
24. Im Rahmen des Festivals werden durch die Veranstalterin, Medienschaffende und Partner*innen Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht (in Print- und Online-Medien, im TV etc.). Mit dem Kauf des Festivaltickets erklären sich die Festivalbesucher*innen damit einverstanden, dass sie auf diesen Foto- und Videoaufnahmen abgebildet werden können und diese Foto- und Videoaufnahmen für die oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.
IX. Haftung
25. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes Verhalten und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die den Festivalbesucher*innen durch Dritte (z.B. Foodstand- Marktstandbetreiber usw.) zugefügt oder entstanden sind.
26. Die Veranstalterin und ihre Lieferant*innen sind bestrebt, den Kund*innen einen nach dem Stand der Technik möglichst reibungslosen und professionellen Service zu bieten. Dazu bedient sich die Veranstalterin bewährter Technik sowie ausgewiesener Fachleute und Lieferant*innen, unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt. Dennoch kann die Veranstalterin keine Garantie für eine fehlerfreie oder unterbruchslose Erbringung der Dienstleistungen übernehmen oder rechtswidrige Eingriffe in das EDV-System oder eine missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte ausschliessen und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden daraus ab. Eine Haftung für Leistungen Dritter wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
X. Schlussbestimmungen
27. Die vorliegenden AGB der Veranstalterin sind integrierter Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb eines Festivaltickets abgeschlossen wurde. Die Veranstalterin behält sich jederzeit die Änderungen der vorliegenden AGB vor.
28. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Publikation aktiv widersprochen wird. Die Änderungen bedürfen der Schriftform, der angemessenen Publikation und der zumutbaren Kenntnisnahme.
29. Auf diese AGB ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Eschenbach.